Die Tomaten-Mozzarella-Caprese ist eine Beilage, kann aber je nach Situation auch als Vorspeise oder Hauptgericht serviert werden. Die Caprese mit Campania DOC Büffelmozzarella ist in ganz Italien sehr verbreitet und beliebt.

Portionen: 4 persone
Zutaten
- 500 gr. Büffelmozzarella
- 4 Stück Tomaten
- q.b. Basilikum
- q.b. Olivenöl nativ extra
- q.b. Salz
Anleitungen
- Tomaten waschen, häuten, in Scheiben schneiden und Kerne entfernen.
- Mozzarella in dünne Scheiben schneiden und die Zutaten alternierend in konzentrischen Kreisen auf den Servierteller anrichten.

- Mit frischen Basilikumblättern bestreuen und mit nativem Olivenöl sowie Salz würzen. Kalt stellen.

Notizen
DOP Büffelmozzarella
Für DOP Büffelmozzarella wird ausschließlich frische Vollmilch vom Büffel aus zertifizierten Betrieben in der Region verwendet. Mit der geschützten Ursprungsbezeichnung werden die typischen organoleptischen und handelsüblichen Eigenschaften der Mozzarella di bufala campana anerkannt, die aus bestimmten Umweltbedingungen und traditionellen Herstellungsverfahren in diesem speziellen Produktionsgebiet resultieren. Nur Molkereien, die einen strengen Zertifizierungsprozess durchlaufen, dürfen das DOP-Label tragen. Diese Betriebe werden regelmäßig durch Analysen überwacht, um die Einhaltung der Vorgaben und die hohe Produktqualität zu sichern.So erkennen Sie die anerkannte Büffelmozzarella
Alle in den Handel gelangenden Büffelmozzarella, die mit Verpackungen versehen sind, die den Begriff „Mozzarella di Búfala“, „Büffelmozzarella“ usw. tragen, sind NICHT DOP-zertifiziert und diese Bezeichnungen sind gesetzlich NICHT erlaubt.
Jede Verpackung muss die folgenden Angaben enthalten:
• Markierungen des Schutzvereins;
• DOP-Siegel;
• Bezeichnung: Mozzarella di Búfala Campana;
• Rechtliche Hinweise (D.P.C.M. 10/5/93) und Gemeinschaftszeichen (Reg. CE n.1107/96);
• Zulassungsnummer der Molkerei (AUT. CONSORZIO TUTELA N. 000/00/0000).
• DOP-Siegel;
• Bezeichnung: Mozzarella di Búfala Campana;
• Rechtliche Hinweise (D.P.C.M. 10/5/93) und Gemeinschaftszeichen (Reg. CE n.1107/96);
• Zulassungsnummer der Molkerei (AUT. CONSORZIO TUTELA N. 000/00/0000).
Der Käse DOP Büffelmozzarella muss laut Gesetz (D.l.vo 109/92, Art. 23) nur dann verkauft werden, wenn er bereits vordeklariert ist (versiegelte Beutel, Schalen, Becher usw.).
Wenn die Verpackung ein verknoteter Beutel ist, muss oberhalb des Knotens ein vom Hersteller angebrachter Garantiesiegel vorhanden sein. Mozzarella in ungekennzeichneten Verpackungen kann leicht durch eine nicht DOP-zertifizierte Version ersetzt werden.





